Meine e-card – sicher mit Foto!

Ab 1.1.2020 werden nur noch e-cards mit Foto ausgegeben. In der heute im Ministerrat beschlossenen Verordnung wurden Präzisierungen und Ausnahmen verankert.

Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, wurden in der Verordnung von der Verpflichtung, ein Foto für die e-card zu bringen, ausgenommen. ©ANÖ/Archiv/SVA

(Wien/OTS) – Mit der heute erlassenen Verordnung erhält der Hauptverband der Sozialversicherungsträger genauere Rahmenbedingungen und die erforderliche Rechtssicherheit für die Umsetzung der e-card mit Foto. Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hebt hervor: „Jetzt haben wir die lange diskutierten rechtlichen Grundlagen, die neue e-card Generation kann starten. Das Foto stellt eine Erleichterung der Identitätsfeststellung bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen mit der e-card für alle Beteiligten dar.“

Personen, die im Ausstellungsjahr der neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben bzw. in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, wurden in der Verordnung von der Verpflichtung, ein Foto für die e-card zu bringen, ausgenommen. Ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen müssen somit für ihre neue e-card nichts tun. Liegt von ihnen ein Foto aus einem österreichischen Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein bzw. einem Dokument des Fremdenregisters (z.B. Konventionsreisepass, Fremdenpass, Aufenthaltstitel) vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt. Von der Fotopflicht gesetzlich ausgenommene Personen können jedoch freiwillig ab 1.1.2020 ein Foto zur jeweils zuständigen Registrierungsstelle bringen. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger begrüßt, dass diese wichtige Erleichterung für Versicherte kommt.

Kinder unter 14 Jahren erhalten weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto, unabhängig davon, ob ein Foto aus einem Dokument verfügbar ist. Personen ab einem Alter von 14 Jahren, die keinen österreichischen Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein bzw. kein Dokument des Fremdenregisters besitzen und für die keine Ausnahme zutrifft, müssen ein entsprechendes Foto zur Verfügung stellen. Für betroffenen Karteninhaberinnen und Karteninhaber wurde in der Verordnung eine Übergangsfrist verankert, die mit der Aufforderung beginnt, ein Foto zu bringen.

„Was sich auch mit der neuen Generation der e-card gegenüber den Vorgängern nicht verändern wird, ist die Tatsache, dass auf der Karte keinerlei medizinische Daten gespeichert sind“, betont DI Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband. „Auch die neue e‑card ist eine Schlüsselkarte und eröffnet den Zugang zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.“

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall-und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).