Novelle betreffend Covid Pandemie

Nachfolgend die Ausführungen zu der ersten Novelle betreffend Covid Pandemie. Diese Information bzw. Ausführungen ergingen vom österreichischen Behindertenrat.

Vom Österreichischen Behindertenrat:

Ab 27.11.2020, gilt die 1. Novelle zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung. Aufgrund der gemeinsamen Beharrlichkeit wurde in § 15 Abs 3 Z 4 Notmaßnahmenverordnung folgende Ausnahmebestimmung eingefügt: „Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht […] für gehörlose und schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.“

Weitere Punkte wie Regelungen zum Verlassen des eigenen privaten Wochenbereichs oder das Betreten von Kundenbereichen wurden konkretisiert. Details dazu finden sich hier. Das BMSGPK rät im Sinne der Infektionsvermeidung dringend vom Betreten fremder Wohnungen ab, auch in Bezug auf den Nikolaus.

Der Verfassungsausschuss hat sich gestern u.a. mit dem ORF beschäftigt und folgendes geregelt:

„Um die Barrierefreiheit von Sendungen voranzutreiben, sind Mediendienste-Anbieter in Hinkunft verpflichtet, deren Anteil am Gesamtangebot kontinuierlich zu steigern und einen entsprechenden Aktionsplan zu erstellen, dessen Umsetzung von der KommAustria als Regulierungsbehörde zu prüfen ist. Allerdings sind für kleine lokale und regionale Anbieter sowie für Live-Sendungen Ausnahmen vorgesehen. Der ORF wird in diesem Zusammenhang verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Barrierefreiheit all seiner Sendungen mit Sprachinhalten anzustreben.“

Die Lebenshilfe Österreich hat gestern einen offenen Brief versandt. Dabei geht es um die Sicherstellung der chancengleichen medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen bei Kapazitätsbegrenzungen. Bitte um weite Verbreitung. Die Infektionszahlen sind leider viel zu hoch und es drohen vermehrt Engpässen an Intensivbetten.

offener Brief der Lebenshilfe